Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Deermann Zaunsysteme GmbH,

Rödder 108, 48249 Dülmen,
Tel: 02590/9175-0;
E-Mail: info@deermann.de;
Fax: 02590/9175-50

 

I. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

 

  1. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als auch Unternehmer. Ein Verkauf an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.

 

a.)          Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

b.)          Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

II. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Zahlung

 

  1. Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.

 

  1. Auf Verlangen des Kunden unterbreiten wir gerne ein verbindliches Angebot, das wir in Form eines Kostenvoranschlags erstellen. Wir sind für 14 Tage an das unterbreitete Angebot in Form des Kostenvoranschlages gebunden. Zum Vertragsschluss ist es ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages unterbreitete Angebot annimmt. Sofern der suggerierte und in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine angemessene und ortsübliche Gebühr für die Erstellung des Kostenvoranschlags zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vor der Erstellung des Kostenvoranschlags mit dem Kunden abgestimmt.

 

  1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer Rechnung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

 

  1. Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche technischen Verbesserungen und durch Weiterentwicklungen bedingte Konstruktionsänderungen während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt der Vertrag durch uns auch als erfüllt, sofern wir das Produkt in der technisch verbesserten und weiterentwickelten Form liefern. Wir sind nicht verpflichtet, Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, sofern die bereits ausgelieferten Produkte nicht mangelhaft sind.

 

  1. Bei allen Bauleistungen (Zaunanlagen und deren Errichtung) einschließlich Montage gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) – Teil B- in der jeweiligen bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Individualvereinbarungen haben Vorrang.

 

III. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

 

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig. Die vereinbarten Termine und Fristen der Lieferung sind bindend. Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die angegebene Lieferdauer ist für uns bindend.

 

  1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung (innerhalb Deutschlands) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %, ab Lager in Euro ohne Montage, falls dies nicht separat vereinbart wurde.

 

  1. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Die Versandkosten werden ebenfalls inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (sofern anfallend), zurzeit 19 %, ausgewiesen.

 

  1. Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.

 

  1. Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen entstandenen Schaden geltend zu machen.

 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.

 

  1. Beim Versendungskauf geht – sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über.

 

IV. Höhere Gewalt

 

a.)          Ist die Einhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhe oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung   zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern.

 

b.)          Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

In anderen Fällen des Verzuges wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.

Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 5 BGB bleibt davon unberührt.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

V. Mängelansprüche und Gewährleistung

 

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen Anwendung.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Sachmängel in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters / Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

  1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen und Austauchteilen 6 Monate. Dies jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauherr), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planung oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die vorstehend in Satz 2 aufgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bei Unternehmergeschäften finden handelsrechtliche Vorschriften Anwendung.

 

  1. Die Verjährungsfristen nach Absatz 3 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

 

a.)          Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

 

b.)          Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüche nach dem Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche geltend auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

  1. Eine Gewährleitung erfolgt ferner nicht, wenn gelieferte Gegenstände und Sachen durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden oder bei Abnutzung und verschleiß.

 

  1. Die jeweiligen Lieferungen und Leistungen von Gegenständen und Sachen der Deermann Zaunsysteme GmbH sind grundsätzlich nicht feuchtbeständig und nicht wasserdicht. Es wird daher für Feuchtigkeitsschäden von Gegenständen und Sachen insbesondere Elektronikbauteile keine Gewähr gegeben.

 

  1. Die Firma Deermann Zaunsysteme GmbH übernimmt keine Gewähr für Fehlplanungen und fehlerhafte Maße des Auftraggebers oder eines Dritten. Die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und Auftragsbestätigung der Deermann Zaunsysteme GmbH.

 

  1. Die jeweiligen Lieferungen und Leistungen der Deermann Zaunsysteme GmbH sind vorher    auf Ihre Verwendung gegenüber Menschen insbesondere Kinder abzustimmen. Eine Gewähr            wird nicht ansonsten nicht gewährt.

 

  1. Die Deermann Zaunsysteme GmbH haftet zudem nicht für etwaige Planungs- und       Konstruktionsfehler im Rahmen eines Subauftrages durch einen Auftraggeber für ein     Objekt oder Bauvorhaben eines Dritten Bauherren und Bauvorhaben. Der Auftraggeber, der die Deermann Zaunsysteme GmbH beauftragt, hat die Leistungen      und Lieferungen der Deermann Zaunsysteme GmbH vor Weitergabe zu überprüfen     und gegenzulesen und dabei die gesetzlichen und technischen Vorrausetzungen insbesondere der DIN und VDE Richtlinien zu beachten und bei Fehler unverzüglich       anzuzeigen und zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden   Absätze 2 – 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns und jeglichem Kunden, sei es einem Unternehmer oder einem Verbraucher.

 

  1. Solange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu        benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.

 

  1. Der unternehmerische Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der          Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir         nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne   oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der          Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst                 einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,              solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in       Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens     gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

  1. Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw.           Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der         Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über.In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

  1. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

 

VII. Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.

 

  1. Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

VIII. Fernabsatzverträge

  1. Sofern der Kunde Verbraucher ist (Definition s. I. Abs.2 b) und es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag (Definition s. Abs. 2) handelt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze 3 und 4. Auf übrige Verträge finden die nachfolgenden Absätze 3 und 4 keine Anwendung.

 

  1. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den   Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum   Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne   gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

 

  1. Widerrufsbelehrung:
    Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Deermann Zaunsysteme GmbH, Rödder 108, 48249 Dülmen, E-Mail: info@deermann.de; Fax: 02590-9175-50)mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des         Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

  1. Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

  • An Firma Firma Deermann Zaunsysteme GmbH, Rödder 108, 48249 Dülmen, E-Mail: info@deermann.de; Fax: 02590-9175-50)
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

  1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Dülmen.

 

  1. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(Stand dieser AGB: 09/2019)